1. Dies Bedingungen gelten für unsere sämtlichen Leistungen, sowohl für laufende als auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn diese Bedingungen nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden. Diese AGB sind nicht zur Verwendung gegenüber Verbrauchern bestimmt
2. Der Käufer macht durch seine Unterschrift ein Unwiderrufliches Kaufangebot für 4 Wochen, das der Annahme durch die Verkäuferin bedarf. Die Annahme erfolgt durch die Auftragsbestätigung. Änderungen an den Geräten, die dem technischen Fortschritt dienen, behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor.
3. Bei Abruf-Aufträgen mit oder ohne Zeitbestimmung ist der Käufer verpflichtet, der Verkäuferin den gewünschten Auslieferungstermin mindestens 8Woche vorher schriftlich Anzuzeigen. Es gelten dann die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Lieferpreise.
4. Mündliche Absprachen , nachträgliche Vertragsänderung, zugesicherten Eigenschaften der Ware, Auslieferungstermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
5. Für die Auftragsbestätigung , für die Entgegennahme von Mängelrügen und für die Abwicklung des Vertrages ist ausschließlich die Firma C3 Hard und Softwareservice- 01796 Pirna zuständig.
6. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten sowie Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten jeglicher Art aus der Geschäftsbeziehungen ist Pirna. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
7. Abnahme : Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware abzunehmen. Nimmt er diese nicht aus Gründen ab, die der Käufer zu vertreten hat, hat er ab dem Auslieferungstermin 0,1% pro Tag des Nettoauftragswertes zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer an Lagerkosten zu Bezahlen. Der Käufer darf die Entgegennahme der Lieferung bei unwesentlichen Mängeln und Mengenabweichungen nicht verweigern.
8. Die Auslieferung ist lediglich annähernd bezeichnet. Wird der annähernd bezeichnete Auslieferungstermin von der Verkäuferin nicht eingehalten, hat der Käufer die Verkäuferin schriftlich in Auslieferungsverzug zusetzten, wobei die vom Käufer zu bezeichnen der Auslieferungsfrist 6 Wochen betragen muss. Schadensersatzansprüche für diese Zeit sind Ausgeschlossen.
9. Versand, Gefahrentragung und Montage
Sofern nichts anderes bestimmt ist, erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers ab der Firma oder von der Verkäuferin zu wählender Versandstelle auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Die Kosten der Transportversicherung, zu deren Abschluss die Verkäuferin berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, trägt der Käufer. Ebenso gehen die Kosten für Verladung, Zoll und ähnliches zu Lasten des Käufers.
Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend. Hat der Besteller den Transport der Sache vom Herstellungstort zur Verwendungsstelle übernommen, trägt der Besteller für die Dauer des Transportes die Gefahr.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, sind die Aufstellung, Anschluss und Montage des Kaufgegenstandes Sache des Käufers und vom diesem, unter Beachtung der jeweils gültigen behördlichen Vorschriften, vom autorisierten Kundendienst der Verkäuferin bzw. in Zusammenarbeit mit diesem auf eigenen Kosten und Gefahren zu besorgen
10. Gewährleistung und Beanstandungen
Für alle fabrikneuen Geräte der Verkäuferin beträgt die Gewährleistungsfrist ab dem Tag der Rechnungsstellung grundsätzlich 12 Monate. Für Gebraucht Geräte besteht kein Gewährleistungsanspruch
Nach unserem ermessen liefern wir neu oder bessern alle Leistungen nach, die sich nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen.
An im Austauschverfahren ersetzten Teilen behalten wir uns Eigentum vor.
Es wird insbesondere keine Gewährleistung übernommen, für Schäden die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, jedoch nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
Natürliche Abnutzung, normaler Verschleiß, unsachgemäß vorgenommenen Eingriffe oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter, ungeeignete oder Unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, Verwendung nicht geeigneter Betriebs- und Reinigungsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, ohne Zustimmung vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.
Zur Durchführung der von uns nach billigem Ermessen als Notwendig erscheinende Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung muss der Käufer der Verkäuferin die erforderliche Zeit und Gelegenheit geben.
Bei berechtigtem Beanstandungen trägt die Verkäuferin die unmittelbaren Kosten der Nachbesserung bzw. Ersatzteillieferung. In Fällen schuldhafter Mitverursachung der Mängel durch den Käufer, insbesondere auf Grund der Nichtbeachtung der Schadensvermeidung und Minderungspflicht, behält sich die Verkäuferin einen Entsprechenden Schadensersatzanspruch vor. Der Käufer hat nach seiner Wahl ein Recht auf Rückdritt vom Vertrag. Wenn –unter Berücksichtigung der Gesetzlichen Ausnahmefälle- eine uns gesetzte Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreicht. Der Gewährleistungsanspruch ist ohne Zustimmung der Verkäuferin nicht übertragbar.
11.Zahlung
Die Preise gelten ab Lieferwerk oder sonstiger Versandstelle nach Wahl der Verkäuferin zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Höhe.
Die Zahlung ist gemäß Zahlungsvereinbarung der Firma C3 Hard und Softwareservice- 01796 Pirna, zu leisten. Die Verkäuferin bestimmt, auf welche Forderungen eingehende Zahlungen zu verrechnen sind. Eventuelle, mit der Zahlung entstehende Kosten oder Gebuhren tragt der Käufer. Bei Zahlung durch Scheck oder einen Wechsel werden die erst mit deren Einlösung getilgt. Wird ein Scheck oder Wechsel oder eine Lastschrift nicht eingelost, ist die Restforderung sofort zur Zahlung fällig, und die Verkäuferin ist sofort berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz zu fordern.
Bei einer Überschreitung eines vereinbarten Zahlungstermins berechnen wir Verzugszinsen gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen ( §§ 247,288 BGB ).
Eine Restschuld wird ohne Rucksicht auf den vereinbarten Fälligkeitstermin sofort fällig, wenn - der Käufer mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz Oder teilweise in Verzug kommt. - der Käufer seine Zahlung einstellt, gegen ihn das Vergleichsverfahren Oder Konkurs eröffnet oder beantragt wird oder ein Vergleichsverfahren anstrebt.
Bei Teillieferungen, die in sich voll funktionsfähig sind, ist die Verkäuferin berechtigt, diese Teillieferungen gesondert zu berechnen.
Die Zahlungen des Käufers werden zunächst auf etwaige Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Kaufpreisforderung verrechnet.
12.Haftung
Wir haften, auch im Falle von Schaden wegen Pflichtverletzungen bei Vertragsverhandlungen, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, (insbesondere auch auf Ersatz von Schaden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind) nur bei Vorsatz, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, grober Fahrlässigkeit der Gesellschaftsorgane bzw. leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
Der Ersatz von reinen Vermögensschaden wird durch die allgemeinen Grundsatze von Treu und Glauben, etwa in den Fallen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Auftragswertes und der Schadenshöhe, begrenzt.
Eine weitere Haftung, aus welchen Rechtsgründen auch immer, insbesondere auch auf Ersatz von Schaden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen.
Rucknahme von Geraten
Rücknahmegeräte werden nur zu den jeweils gültigen Bedingungen der Verkäuferin in Zahlung genommen. Handelsvertreter und sonstige Vertreter wie auch Kundendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme nur berechtigt, wenn sie eine von der Verkäuferin ausgestellte schriftliche Vollmacht vorweisen. Die Kosten der Rucknahme, Abbau, Transportkosten, Arbeitsaufwand etc. tragt der Käufer.
13.Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren und der Erlos aus dem Weiterverkauf bleiben Eigentum der Verkäuferin bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Anspruche der Verkäuferin gegenüber dem Käufer.
Somit tritt der Käufer seine Anspruche aus der Weiterveräußerung der Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag an die Verkäuferin ab. Soweit die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts im Bestimmungsland an besondere Voraussetzungen oder besondere Formvorschriften geknüpft sind, hat der Käufer für deren Erfüllung Sorge zu tragen.
Der Käufer darf den Liefergegenstand vor Eigentumsübertragung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfugungen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rucknahme nach Mahnung berechtigt. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Weder Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts noch die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten als Rucktritt.
Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Ruckgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
Sollte der Vertrag rückabgewickelt werden aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, ist die Verkäuferin berechtigt für die Nutzung und den Gebrauch der Sache eine Wertminderungsentschädigung zu verlangen. Pauschalierung von Schadenersatzansprüchen Steht der Firma C3 Hard und Softwareservice das Recht zu, Schadenersatz zu fordern, kann die Firma C3 Hard und Softwareservice 25% des Kaufpreises als Schaden ohne Nachweis geltend machen. Die Geltendmachung eines höheren tatsachlichen Schadens bleibt der Firma C3 Hard und Softwareservice vorbehalten.
Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.